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Urheberrecht: Kein Auskunftsanspruch gegen Provider über Identität eines Kunden
Wie bereits das OLG Frankfurt (s. News vom 05.02.05)hat nun auch das OLG Hamburg entschieden, dass der Auskunftsanspruch eines Urhebers wegen Verletzung seiner Rechte gegen einen Provider nicht so weit geht, dass dieser die Identität eines Kunden offen legen muss, der eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.
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