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Angebot zum Streaming ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist rechtswidrig
Das OLG Hamburg, Urt. v. 07.07.2005, Az: 5 U 176/04, hat entschieden, dass ein Angebot zum Streaming von Musikstücken eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Rechteinhaber dem nicht zugestimmt hat. Es liege ein Eingriff in dessen Recht der öffentlichen Zugänglichmachnung (§ 19a UrhG) vor, so dass Gericht. Hierfür sei es nicht erforderlich, dass der Nutzer sich das Musikstück auch herunterlade, so das OLG.
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