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GEMA gestattet Künstlern kostenloses Streaming für Eigenpräsentation
Komponisten und Textdichter, die Mitglied der GEMA sind, können ihre Musikwerke jetzt kostenlos per Streaming auf ihrer eigenen Website präsentieren. Die auf der GEMA-Mitgliederversammlung 2006 vorgestellte Regelung gilt auch für Verleger, die die Werke ihrer Autoren präsentieren wollen. Bisher wurden für die Verwertung auf privaten oder gewerblichen Websites mindestens 25 Euro fällig. Die "Vergütungsfreiheit" ist laut Mitteilung der GEMA zunächst befristet auf den 31. Dezember 2007. Wer sie in Anspruch nehmen will, darf über die Website keine direkten oder indirekten Einnahmen (evtl auch über Werbebanner) erzielen und muss zuvor bei der GEMA ein Meldeformular einreichen. Achtung: dies gilt nur für das Streaming, nicht für das Anbieten von Downloads eigener Stücke, auch wenn dies kostenlos angeboten wird.
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