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News

BGH zur Autocomplete Funktion von Google

BGH zur Autocomplete Funktion von Google
Die Klägerin zu 1, eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, sowie der Kläger zu 2, ihr Gründer und Vorstandsvorsitzender, machen gegen die Beklagte mit Sitz in den USA, die unter der Internetadresse "www weiter...

Bußgeld gegen Google wegen WLAN-Scanning rechtskräftig

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen Google Inc weiter...

BGH: Die Verwendung des Bestandteils

BGH: Die Verwendung des Bestandteils "VOLKS-" kann Markenverletzung der Marke VOLKSWAGEN sein
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I weiter...

GEMA gestattet Künstlern kostenloses Streaming für Eigenpräsentation

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GEMA gestattet Künstlern kostenloses Streaming für Eigenpräsentation
Komponisten und Textdichter, die Mitglied der GEMA sind, können ihre Musikwerke jetzt kostenlos per Streaming auf ihrer eigenen Website präsentieren. Die auf der GEMA-Mitgliederversammlung 2006 vorgestellte Regelung gilt auch für Verleger, die die Werke ihrer Autoren präsentieren wollen. Bisher wurden für die Verwertung auf privaten oder gewerblichen Websites mindestens 25 Euro fällig. Die "Vergütungsfreiheit" ist laut Mitteilung der GEMA zunächst befristet auf den 31. Dezember 2007. Wer sie in Anspruch nehmen will, darf über die Website keine direkten oder indirekten Einnahmen (evtl auch über Werbebanner) erzielen und muss zuvor bei der GEMA ein Meldeformular einreichen. Achtung: dies gilt nur für das Streaming, nicht für das Anbieten von Downloads eigener Stücke, auch wenn dies kostenlos angeboten wird.

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