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Änderungen der Verpackungsverordnung zum 01.01.2009
Am 01.01.2009 treten wesentliche Teile der fünften Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft. Diese hat vor allem Auswirkungen für Internethändler. Eine gravierende Änderung betrifft die Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen: Während Internethändler bislang verpflichtet waren, auf ihrer Webseite auf die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen hinzuweisen, entfällt diese Verpflichtung ab 01.01.2009. Allerdings wird es durch den neu in Kraft tretenden § 6 Abs. 1 der Verpackungsverordnung nicht einfacher.
Dieser lautet zukünftig wie folgt:
"Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren System nach Absatz 3 zu beteiligen".
Hieraus ergibt sich die Verpflichtung der Internethändler, ab 01.01.2009 sicherzustellen, dass alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, bei einem Entsorgungssystem registriert sind. Dies bedeutet, dass Internethändler zukünftig entweder nur solche Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher versenden dürfen, die bereits vom Hersteller registriert wurden oder sich zukünftig selbst an einem Entsorgungssystem beteiligen müssen.
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