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Doku über Konzerte einer Band ist ein Filmwerk i.S.d. UrhG
Das OLG Hamburg, Urteil vom 11. 8. 2010 - 5 U 18/08 -"Konzertfilm", GRUR-RR 2010, 409 ff, hat entschieden, dass auch ein Film, der überwiegend aus vorbestehenden Konzertmitschnitten besteht, ein Filmwerk i.S. von § URHG § 2 URHG § 2 Absatz I Nr. 6 UrhG und ein Film i.S. der §§ URHG § 94ff. UrhG sein kann.
Die für die Bejahung des Werkcharakters notwendige Schöpfungshöhe könne auch in der Sammlung, Auswahl und Zusammenstellung des Bildmaterials und der einzelnen Bildmotive in der so genannten Post-Production-Phase liegen, so das OLG.
Im vorliegenden Fall wurden drei Konzertblöcke durch Interviews, durch Aufnahmen zur Bandhistorie ect. untebrochen, so dass der Film nach Auffassung des Gerichts "seinen eigenen spezifischen Rhythmus" erhalten habe. Auch in der Anordnung der einzelnen Kapitel liege eine gestalterische Leistung des Filmherstellers, so dass Gericht, die für die Bejahung des urheberrechtlichen Schutzes auch unter dem Aspekt der sog. kleinen Münze des Urheberrechte genüge.
Interessant an der Entscheidung ist noch, dass dem sog. P-Vermerk auf dem Cover der DVD eine starke indizielle Bedeutung dafür zugesprochen wurde, dass das so bezeichnete Unternehmen auch tatsächlicher Filmhersteller im urheberrechtlichen Sinne ist.
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