Urheberrecht
Nutzungsrechte, Lizenzverträge, Rechteketten sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Spezialisierte Beratung im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht – mit besonderer Erfahrung in der Film- und Medienbranche.
Rechtsgebiete
Rechtsprobleme werden zunehmend komplex. Meine Beratung konzentriert sich deshalb auf klar definierte Rechtsgebiete und Branchen.
Nutzungsrechte, Lizenzverträge, Rechteketten sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Rechtliche Begleitung für Medien, Produzenten, Agenturen, Kreative und digitale Plattformen.
Recherche, Anmeldung, Schutzstrategie, Verteidigung und Durchsetzung von Kennzeichenrechten.
Werbung, geschäftliche Handlungen, Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.
Websites, digitale Angebote, Plattformen, Verträge, Datenschutz und neue Technologien.
Strategischer Schutz von Produkten, Designs, Marken und immateriellen Vermögenswerten.
Besonderer Schwerpunkt
Seit vielen Jahren berate ich in der Film- und Medienbranche, entwerfe Verträge und begleite Vertragsverhandlungen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Filmprojekte – vom Spielfilm über Dokumentationen bis zum Werbefilm.
Blog · laufend aktualisiert
Auf digitaltrademarks.de veröffentliche ich regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entscheidungen und Gesetzesvorhaben im Marken-, Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und IT-Recht.
Über mich
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Beratung in allen Bereichen des Urheber- und Medienrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts.
FAQ kompakt
Hier finden Sie sechs häufige Einstiegsfragen.
Ein Design schützt die äußere Gestaltung und den optisch schutzfähigen Gesamteindruck eines Erzeugnisses. Auch Druckmotive, Logos und bestimmte nicht-physische Gestaltungen können geschützt werden.
Das Design muss neu sein und gegenüber bereits bestehenden Designs die erforderliche Eigenart aufweisen.
Der Schutz gilt zunächst fünf Jahre. Durch Verlängerungen kann die Schutzdauer bis zu 25 Jahre betragen.
Als deutsche Marke beim DPMA oder als Unionsmarke beim EUIPO für das gesamte Gebiet der Europäischen Union. Darüber hinaus sind internationale Schutzstrategien möglich.
Unter anderem Wörter, Namen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Wort-Bild-Kombinationen sowie bestimmte Hör- und Farbmarken.
Ältere Markenrechte werden nicht vollständig von Amts wegen geprüft. Eine jüngere Marke kann deshalb später durch Inhaber älterer Rechte angegriffen werden.
Kontakt
Schildern Sie mir kurz, worum es geht. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung aus der Kanzlei.